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Wenn das Mädchen selbständig zum Frauenarzt geht, gibt es keinen Grund die Eltern von der Verschreibung der Pille zu informieren.
Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen – bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt grundsätzlich berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten – ob dies in Anspruch genommen wird ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit des Mädchens. Da diese Einsichtsfähigkeit oder psychische Reife aber auch Voraussetzung für die Verschreibung der Pille ist, werden Eltern in der Regel nicht informiert.
Ab wie vielen Jahren kann man die Pille verschrieben bekommen?Grundsätzlich gibt es kein Mindestalter für die Pille. Frauenärzte beurteilen die biologische und psychische Reife des Mädchens und entscheiden nach diesen Kriterien. (sie sollte erst nach mehreren Regelblutungen eingenommen werden)
Merken es die Eltern, wenn man schon beim Frauenarzt war (e-card)?
Es wird jährlich ein Leistungsblatt an den E-Card – Besitzer geschickt. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden die Leistungen eines Kindes bei beiden Elternteilen aufgelistet. Ab dem 14. Lebensjahr bekommt ein Kind ein eigenes Leistungsblatt (auch an die/den Jugendlichen adressiert) und die Leistungen scheinen trotz Mitversicherung nicht mehr bei den Eltern auf.
Quelle KIJA, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark