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Antwort

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Ja, es gibt verschiedene Wege, Schadensersatzansprüche durchzusetzen -
so besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche außergerichtlich direkt bei den behandelnden ÄrztInnen geltend zu machen und den Schadensfall über deren Haftpflichtversicherungsanstalt abzuwickeln. Wobei es in diesem Fall sinnvoll erscheint, sich zuvor rechtlich über die bestehenden Schadenersatzansprüche beraten zu lassen.

Eine weitere Möglichkeit ist, Schadenersatzansprüche über den Gerichtsweg geltend zu machen.  Wobei hier je nach Sachlage unter Umständen auch ein Strafverfahren einzuleiten ist. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung.

 

 

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