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Antwort

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Die steirische PatientInnenombudsfrau hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der PatientInnen von Krankenanstalten und der BewohnerInnen von Pflegeheimen und Pflegeplätzen zu sichern.

Die PatientInnenombudsfrau steht bei Fragen zu PatientInnenrechten zur Verfügung, nimmt Anregungen zu diesem Thema entgegen, prüft Beschwerden von PatientInnen und soll Mängel und Missstände aufklären.

Die Ombudsfrau soll außerdem mit den entsprechenden Interessensvertretungen zusammenarbeiten, etwa Selbsthilfegruppen und Seniorenvereinigungen.

Die Ombudsfrau wird durch die Krankenanstalten, die Landes- und Gemeindeorgane und –verbände unterstützt, da diese ihr notwendige Informationen und Auskünfte weitergeben müssen. Die Ombudsfrau soll mit den Krankenanstalten und der Ärztekammer zusammenarbeiten und sich in die Beschwerdeabläufe einbringen. Sie nimmt eine Kontrollfunktion wahr.

Die steirische PatientInnenombudsfrau ist keine echte „Anwaltschaft“ im Sinne einer Vertretung vor etwa einem Verfahren bei der Schlichtungsstelle. Die Ombudsfrau ist eine Beratungsstelle. Sie kann durch ein Schlichtungsverfahren begleiten.

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Die steirische PatientInnen-Ombudsfrau ist bei der steirischen Landesregierung eingerichtet. Sie erreichen sie unter:

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Mag.a Renate Skledar
Trauttmansdorfgasse 2
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3350
E-Mail: ppo@stmk.gv.at|

Sprechstunden: Montag bis Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

www.patientenvertretung.steiermark.at|

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