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Sie sind hier:Themen|Mädchengesundheit|Für Mädchen|Hast du dich auch schon mal gefragt ...|Ab welchem Alter darf ich Sex haben?|

Ab welchem Alter darf ich Sex haben?

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Eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Minderjährigen ist grundsätzlich ab 14 erlaubt, da man ab diesem Alter sexualmündig ist. Ist einer der Partner erst 13, macht sich der ältere Partner nicht strafbar, solange der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt, das heißt der Ältere darf maximal 16 sein. Auch nicht strafbar sind Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr wie etwa Petting, wenn die/der jüngere Jugendliche zumindest 12 Jahre alt und die/der ältere Jugendliche um maximal vier Jahre älter ist. Grundsätzlich gilt, dass es auf den Eigenwillen und die eigene Urteilsfähigkeit ankommt.

Das heißt: nicht strafbar sind ...

  • sexuelle Beziehungen, wenn beide PartnerInnen unter 14 Jahre alt sind.
  • sexuelle Beziehungen, wenn beide PartnerInnen über 14 Jahre alt sind und keiner der unten genannten strafbaren Fälle in Betracht kommt.

Was ist strafbar?

  • Vergewaltigungen und alle Formen sexuellen Missbrauchs unabhängig vom Alter
  • Jegliche Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses. Für Autoritätspersonen (z.B. Eltern, Wahleltern, Stiefeltern, Lehrer/innen, Arbeitgeber/innen, Aufsichtspersonen) ist jede Form des sexuellen Kontakts mit minderjährigen Personen (das sind Jugendliche unter 18 Jahren) strafbar.
  • Sexuelle Handlungen mit Mädchen oder Burschen unter 18 Jahren, wenn der Sexualkontakt gegen Bezahlung erfolgt. Der Sexualkontakt mit jugendlichen Prostituierten ist daher für den bezahlenden Teil strafbar.
  • Sexuelle Handlungen mit Mädchen oder Burschen unter 16 Jahren, wenn der/die ältere Partner/in dabei eine entwicklungsbedingte, individuelle Unreife der Person unter 16 Jahren sowie seine/ihre eigene altersbedingte Überlegenheit ausnützt;
  • der/die Täter/in dabei eine Zwangslage der Person unter 16 Jahren (z.B. Drogenabhängigkeit, illegaler Aufenthalt, Obdachlosigkeit) ausnützt.
  • Sexuelle Beziehungen, wenn ein/e Partner/in unter 14 ist und nicht einer der unten genannten straffreien Fälle in Betracht kommt.
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Ab wann darf ich einen Freund/eine Freundin haben?

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen dürfen und daher auch (vor allem im Interesse des Kindes und im Extremfall, das heißt wenn eine Gefährdung für den/die Jugendliche bestehen könnte) eine Beziehung verbieten dürfen.
(§ 146 ABGB: Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.) Der Grund für diese gesetzliche Regelung ist vor allem der, dass auch Eltern Pflichten (Aufsichtspflicht, Erziehungspflicht usw.) einhalten müssen.

Quelle KIJA, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
www.kinderanwalt.at/_lccms_/_00250/S.htm?VER=110324150554&LANG=ger&MID=280| unter Sexualität

 

 

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